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Leistungen


Hier sehen Sie unsere Leistungen in der Übersicht:
Grundlegendes zum Pflegegrad
  •  Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad (früher Pflegestufe).
  •  Während der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) werden Ihre Pflegebedürftigkeit und Ihr individueller Pflegeaufwand untersucht.
  • Dabei definiert das Punktsystem des Neuen Begutachtungs-Assessments (kurz NBA), welchen der fünf Pflegegrade Sie erhalten.
  • Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit steigen die Höhe sowie der Umfang der möglichen Pflegeleistungen.
  • Leistungen der Behandlungspflege (z.B. Kompressionsstrümpfe anziehen) werden von der Krankenkasse bezahlt, hier ist kein Pflegegrad notwendig
INDIVIDUELLE BERATUNG:
Für alle Fragen, wie z.B. Leistungen der Pflegekassen, Krankenkassen, etc. stehen wir beratend zur Seite

VERHINDERUNGSPFLEGE, URLAUBSPFLEGE (§39 SGB XI):
  • Wenn Sie einmal Urlaub brauchen oder aus verschiedenen Gründen nicht die Möglichkeit haben Ihren Angehörigen zu betreuen, unterstützen wir Sie gerne.
GRUNDPFLEGE (SGB XI):
Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:
  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung
  • Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung.
BEHANDLUNGSPFLEGE (SGB V):
Medizinische Leistungen nach Verordnung des Haus- oder Facharztes:
  • Verbandswechsel / Wundversorgung
  • Medikamentengabe, Richten von Medikamenten
  • Injektionen (z.B. Insulin)
  • Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen
  • Kompressionsverbände
  • Blutzucker-/ Blutdruckkontrolle
  • Versorgung von Sonden und Kathetern
  • und vieles mehr…
HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG:
Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen und beinhaltet:
  • Reinigen der Wohnung
  • Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Bügeln
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Spülen
ZUSÄTZLICHE BETREUUNGSLEISTUNGEN (§45 SGB XI)

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Damit sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützt werden, zum Beispiel durch:
  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Kochen oder Backen, etc.
  • Begleitung / Fahrdienste wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang


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